ATLAS-Ausfuhr – ECS/AES
Seit dem 1. August 2006 werden die Ausfuhranmeldungen in elektronischer Form bei der zuständigen Zollstelle abgegeben.
Die Ausfuhrzollanmeldung ist für alle Waren welche von einem EU-Mitgliedsland in ein Drittland ausgeführt werden verpflichtend vorgeschrieben.
Zu beachten sind die Ausfuhrbestimmungen nach Außenwirtschaftsrecht, erforderliche Genehmigungen, Antiterror- und Compliancelisten.
Gerne unterstützen Sie für Ihre Ausfuhranmeldungen:
Frau Sandra Röder
sandra.roeder@urlogistik.de
06202 2086-13
Herr Anton Hermann
anton.hermann@urlogistik.de
Tel. 040 235 1369-0
Übertragen Sie diese Aufgaben auf uns und halten sich den Kopf frei für’s Tagesgeschäft.