Fiskalvertreter
Seit dem 1. Januar 1997 gibt es im Deutschen Umsatzsteuerrecht den Begriff des Fiskalvertreters.
Der Fiskalvertreter ist eine im Inland ansässige Person welche ein ausländisches Unternehmen in Angelegenheiten des Umsatzsteuerrechts vertritt.
Der Fiskalvertreter übernimmt die steuerlichen Pflichten im Inland für seinen ausländischen Kunden. Das hat den Vorteil, dass sich ausländische Firmen in Deutschland steuerlich nicht registrieren lassen und ihre steuerlichen Pflichten nicht selbst wahrnehmen müssen.
Lieferungen aus Drittländern können damit einem Warenempfänger in jedem EU-Land in dem Status verzollt, unversteuert ausgeliefert werden. Das spart im Regelfalle Zeit, weil die Waren für den Empfänger früher verfügbar sind.
Wenn Sie mehr über die Fiskalvertretung erfahren wollen, beraten wir Sie gerne.