Ausfuhr von Waren in Nicht-EU-Staaten

Ausfuhr von Waren in Nicht-EU-Staaten

Pflicht zur Anmeldung

Ausfuhr von Waren in Nicht-EU-Staaten müssen beim zuständigen Zollamt angemeldet und abgefertigt werden.

Ausfuhranmeldung, Warenverkehrsbescheinigungen & Präferenznachweise

Ursula Röder Zoll & Logistik übernimmt für Sie die Erstellung der Ausfuhranmeldung deutschlandweit.

Um evevntuell bestehende Zollbegünstigungen im Bestimmungsland wahrnehmen zu können, erstellen wir für Sie die benötigten Präferenznachweise. Mit Präferenznachweisen kann Ihr Kunde Zollabgaben reduzieren oder Zollfreiheit erlangen. Die erforderlichen Warenverkehrsbescheinigungen EUR .1 und A.TR stellen wir mit den erforderlichen Nachweisen aus. Wir unterstützen Sie zudem bei der Einhaltung von Ausfuhrverboten und bei der Beantragung von Genehmigungen.

Im unserem direkten Einzugsgebiet liegen das Zollamt Heidelberg, Zollamt Mannheim, Zollamt Ludwigshafen sowie das Zollamt Bruchsal.